Tätowierungen werden in Österreich immer beliebter. Knapp ein Viertel der über 16-Jährigen hat zumindest eine. Doch immer wieder tauchen Bedenken wegen möglicher gesundheitlicher Risiken und Allergien auf. Seit 2020 liest man zudem immer häufiger davon, dass die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) blaue und grüne Pigmente im Kosmetikbereich verbieten möchte. Dies würde das mögliche Farbspektrum bei Tattoos erheblich reduzieren. Etwa 66 Prozent der Tattoofarben wären dann nicht mehr verfügbar. Drei Tattooprofis – der Freistädter Tätowierer und Berufsgruppensprecher für Tattoos und Piercings der Wirtschaftskammer Oberösterreich, Alois Thauerböck, Erich Mähnert, Berufsgruppensprecher für Tattoos und Piercings in der WKO Wien, und der Linzer Tattoofarben-Experte Thomas Raffelsberger – klären auf.
Wichtigster Stellenwert: Hygiene
Sich eine Tätowierung stechen zu lassen, tut weh – dem einen mehr, dem anderen weniger. Die elektrischen Tätowiermaschinen nehmen die Farbe auf und stechen mehrere Tausend Mal pro Minute in die Haut. Die Nadel bringt die Farbe durch die oberste Hautschicht, die Epidermis, in die darunter liegende Lederhaut, die Dermis. Da sowohl beim Tätowieren als auch beim Permanent-Make-up Wunden entstehen, sind hygienische Arbeitsumstände enorm wichtig.
Der im Jahr 2003 vom Staat Österreich verordnete jährliche Unbedenklichkeitsnachweis gewährleistet Sicherheit, wie der Freistädter Tattooprofi berichtet: „In Oberösterreich gibt es ca. 109 Tätowierer. Jedes Studio ist verpflichtet, einmal jährlich durch ein staatlich geprüftes und akkreditiertes Institut seine Unbedenklichkeit nachzuweisen. Der Bescheid muss jeweils dem Gesundheitsamt übermittelt werden. Im Rahmen der Überprüfung wird festgestellt, ob sämtliche Vorschriften zur Ausstattung der Betriebsstätte sowie zu den verwendeten Geräten, Farben und Stoffen sowie den Abläufen ordnungsgemäß eingehalten werden. Ebenso werden einschlägige fachliche Fortbildungsnachweise und auch persönliche Eigenschutzmaßnahmen, wie etwa die Hepatitis-Impfung, kontrolliert. Nur wenn dies alles erfüllt ist, wird dem Fachinstitut der Unbedenklichkeitsnachweis ausgestellt. Damit hat Österreich derzeit das strengste Tätowiergesetz Europas.“ Zusätzlich gibt es noch unangemeldete Kontrollen der zuständigen Gesundheitsämter.
Tattoofans, die sich auf die Suche nach einem zertifizierten Studio machen, sollten in einem ersten Schritt das Firmen A-Z konsultieren. Dort sind die alle genehmigten Tattoostudios aufgelistet.
Österreich: das strengste Tätowiergesetz Europas
In Österreich muss jedes offizielle Tattoo-, Piercing- oder Permanent-Make-up-Studio einmal pro Jahr einen Unbedenklichkeitsnachweis durch ein akkreditiertes Institut erbringen. Dieser beinhaltet die Hygienekontrolle durch einen unabhängigen Gutachter.
Davon, sich in einem nicht offiziellen Studio oder im Ausland tätowieren zu lassen, raten sowohl Konsumentenschützer als auch Erich Mähnert, der Berufsgruppensprecher für Tattoos und Piercings, eindeutig ab: „So läuft man Gefahr, unter unhygienischen Bedingungen oder mit Farben behandelt zu werden, die in Österreich gar nicht zugelassen sind. Oft stellt sich dann erst nach der Rückkehr aus dem Urlaub heraus, dass die Haut mit Stoffen in Kontakt kam, die den heimischen Standards nicht entsprechen oder in irgendeiner Form verunreinigt sind. Österreichische Tätowierer informieren ihre Kundinnen und Kunden über die zu verwendenden Farbstoffe – via das europäische Produktsicherheits-Schnellwarnsystem RAPEX , das Auskunft über verbotene bzw. zugelassene Farben gibt.“
Informationen zum eigenen Tattoo einfordern
Um nachvollziehbar zu machen, welche Materialien bei einer Tätowierung zum Einsatz gekommen sind, wird alles schriftlich dokumentiert. Tätowierer, Piercer und Permanent Make-Up Expertinnen und Experten sind in Österreich dazu verpflichtet, Aufzeichnungen über die Chargennummer der verwendeten Farbe, die Nadeln und die verwendeten Stoffe über einen Zeitraum von zehn Jahren hinweg aufzubewahren.
Aktuelle Diskussion: Tattoofarben
Farben, die von Tattoo-Experten in die Haut gestochen werden, werden von der EU übrigens als Kosmetikprodukte gewertet. Da die Pigmente 74160 (Blue15) und 74260 (Green7) für Haarfarben nicht länger zulässig sind – sie bleiben sehr lange auf der Haut zurück –, wird auch über deren Verwendung bei Tattoos diskutiert. Doch auch deshalb, weil jeder chemische Stoff in regelmäßigen Abständen neu klassifiziert werden muss. Eine explizite Regelung zu den Inhaltsstoffen gibt es – abgesehen von der oben erwähnten RAPEX-Liste – aktuell nicht.
„Weltweit gibt es etwa fünf Hersteller von Farbpigmenten. Diese Pigmente werden – je nach Einsatzbereich und Verwendungszweck – weiterbearbeitet. Es werden also Zusatzstoffe hinzugefügt oder entfernt“, informiert Thomas Raffelsberger und erklärt, wie das im Fall von Tätowierfarben geschieht: „Das Pigment wird gereinigt (von Schwermetallen usw.) und um Bestandteile – wie etwa Alkohol oder Glycerin – ergänzt. Dies unterscheidet sich somit wesentlich von der Herstellung von etwa Autolacken, bei denen dem ursprünglichen Pigment Chemikalien und feine Metallsplitter (für den speziellen Look) hinzugemischt werden. Es gilt hier also, klar zu differenzieren, um nicht Äpfel mit Birnen zu vergleichen.“
Ausführliche Aufklärung ist essenziell
Für alle Tätowierer, Piercer und Permanent-Make-up-Spezialisten gilt, beim Aufklärungsgespräch nach bestimmten Krankheitsbildern, Allergien und sonstigen Ausschließungsgründen zu fragen. Liegt ein Ausschließungsgrund vor, darf die betreffende Person nicht behandelt werden. Grundsätzlich dürfen sich in Österreich Teenager ab einem Alter von 16 Jahren – mit Einverständniserklärung der Eltern – tätowieren lassen. Viele Studios lehnen es jedoch gänzlich ab, Minderjährige zu tätowieren, und raten stattdessen dazu, mit dem Tattoowunsch bis zur Volljährigkeit zu warten.
Weitere Informationen zum Fachbereich Tattoo finden Sie hier.
Für alle weiteren Fragen oder eine individuelle Beratung stehen Ihnen die Expertinnen und Experten der oö. Fachinstitute jederzeit gerne zur Verfügung.
Sie haben noch Anregungen? Die Blogredaktion der Innung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure der WKOÖ freut sich über jede Rückmeldung unter: fkm@wkooe.at
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